Kann ich die Leistung nutzen?
Wenn Sie in einer infektiologischen Praxis betreut werden, kann Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko ausstellen. Mit diesem Dokument wird die Zahnbehandlung im Rahmen des NFZ finanziert.
