Kostenfreie zahnärztliche Behandlung im Rahmen des NFZ

Sichere Zahnmedizin für Patientinnen und Patienten aus Gruppen mit erhöhtem Risiko

Informationen zur zahnärztlichen Versorgung in der ul. Jagiellońska 34 in Warschau für Personen, die besondere Sicherheitsverfahren benötigen.

Sicher. Diskret. Zugewandt.

Behandlung im Rahmen des NFZ ohne Zusatzkosten
Erfahrene Fachkräfte und sichere Verfahren
Diskretion und Empathie in jeder Phase

Diagnose auswählen

HIV / AIDS

Zahnärztliche Versorgung im Rahmen des NFZ für Menschen mit HIV oder AIDS.

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Hepatitis C / HCV

Zahnärztliche Versorgung für Patientinnen und Patienten mit Hepatitis C.

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Hepatitis B / HBV

Zahnbehandlung für Patientinnen und Patienten mit Hepatitis B.

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So funktioniert es

  1. 1

    Anrufen

    Sagen Sie, dass es um zahnärztliche Behandlung für eine Person aus einer Gruppe mit erhöhtem Risiko geht. Wir erklären gemeinsam die Regeln des Termins.

  2. 2

    Bescheinigung vorbereiten

    Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Bitte bringen Sie auch ein Ausweisdokument mit.

  3. 3

    Zum Termin kommen

    Die Zahnärztin oder der Zahnarzt bestätigt die Qualifikation und den Umfang der möglichen NFZ-Leistung.

Sie sind in guten Händen

Unser Ziel ist Zugang zur Behandlung unter würdigen Bedingungen. Die wichtigsten Informationen geben wir ruhig und konkret weiter.

  • Ruhiges, diskretes Gespräch ohne Bewertung
  • Klare Regeln zu Qualifikation und Dokumenten
  • Kostenfreie Behandlung im Rahmen des NFZ nach Qualifikation
  • Personal, das auf sichere Behandlung vorbereitet ist

Häufige Fragen

Darf eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt die Behandlung einer Person mit HIV ablehnen?

Nein. Je mehr die Ärztin oder der Arzt über Ihren Gesundheitszustand weiß, desto besser kann der Termin vorbereitet und ein sicheres Vorgehen gewählt werden.

Ist die Behandlung wirklich kostenfrei?

Ja, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung zur Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko haben und im NFZ versichert sind, ist die Behandlung für Sie kostenfrei.

Was muss ich mitbringen?

Eine ärztliche Bescheinigung und ein Ausweisdokument. Rufen Sie vor dem ersten Termin an; wir sagen Ihnen, ob noch etwas benötigt wird.

Muss ich über meine Erkrankung informieren?

Ja. Die Information über die Infektion ist vor allem für Ihre Sicherheit wichtig. Sie hilft, passende Medikamente und Verfahren zu wählen. Alle Gesundheitsinformationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Termin telefonisch vereinbaren

Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag, 7:00–18:00 Uhr.

Anrufen
Anrufen 786 241 692