Hepatitis C / HCV

Zahnbehandlung bei Hepatitis C / HCV in Warschau

Hepatitis C und HCV bezeichnen hier denselben Suchkontext, daher stehen die Informationen auf einer Seite. Über die Qualifikation entscheidet die Ärztin oder der Arzt; eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Qualifikation und Dokumente

Ein sicherer und kostenfreier Behandlungsweg

Wenn Sie in einer hepatologischen oder infektiologischen Praxis behandelt werden, kann Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko ausstellen. Mit diesem Dokument wird die Zahnbehandlung im Rahmen des NFZ finanziert.

Was vorbereiten?

  1. Anrufen und fragen

    Kontaktnummer 786 241 692 — Sie bestätigen den Termin und ob zusätzliche Dokumente nötig sind.

  2. Bescheinigung vorbereiten

    Ärztliche Bescheinigung mit Diagnose von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

  3. Zum Termin kommen

    Praxis in der ul. Jagiellońska 34. Nach der Qualifikation wird die Behandlung im Rahmen des NFZ finanziert.

Bitte mitbringen

  • Ärztliche Bescheinigung mit Diagnose
  • Ausweisdokument
  • Liste der eingenommenen Medikamente

Quelle: Verordnung des polnischen Gesundheitsministers über garantierte zahnärztliche Leistungen, Gesetzblatt 2025, Pos. 615. Der Inhalt wurde mit einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt konsultiert.

Wie weiter?

Sie sind in guten Händen

Unser Ziel ist Zugang zur Behandlung unter würdigen Bedingungen. Die wichtigsten Informationen geben wir ruhig und konkret weiter.

  • Ruhiges, diskretes Gespräch ohne Bewertung
  • Klare Regeln zu Qualifikation und Dokumenten
  • Kostenfreie Behandlung im Rahmen des NFZ nach Qualifikation
  • Personal, das auf sichere Behandlung vorbereitet ist

Termin telefonisch vereinbaren

Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag, 7:00–18:00 Uhr.

Anrufen
Anrufen 786 241 692